Inhalt der Beratungen
Erstberatungen: Boden unter den Füssen gewinnen
In schwierigen Situationen kann es Halt geben, erste rechtliche Fragen zu klären und einen Überblick über mögliche Vorgehensweisen zu gewinnen.
Im Rahmen einer Erstberatung gebe ich Ihnen gerne Auskunft über die juristischen Aspekte Ihrer Situation. Wir besprechen auch Ihre Handlungsmöglichkeiten. Falls Sie dies wünschen, vermittle ich Ihnen weitere kompetente Ansprechstellen.
Trennung und Scheidung: Die Zukunft trotz allem gemeinsam gestalten
Die neue Lebenssituation nach einer Trennung
gemeinsam zu gestalten, ist eine Herausforderung - und eine Chance.
Wenn Sie diese Neugestaltung als ehemaliges Paar und allenfalls als Eltern gemeinsam angehen wollen und sich über die wesentlichen Punkte einig sind, unterstütze ich Sie gerne dabei.
Wir klären offene Themen, befassen uns mit allfälligen Unterhaltsansprüchen und halten Ihre Vereinbarungen schriftlich fest.
Bei Scheidungen zeige ich schliesslich gerne auf, wie das Scheidungsbegehren bei Gericht eingereicht wird.
Arbeitsrecht: Klare Grundlagen schaffen, Konflikte sachgerecht angehen
In einem Arbeitsverhältnis zu stehen - sei es als Arbeitnehmerin oder als Arbeitgeber - hat weitreichende finanzielle und organisatorische Aspekte. Gleichzeitig ist ein Arbeitsverhältnis auch immer eine persönliche und zwischenmenschliche Angelegenheit.
Es lohnt sich daher, klare und fundierte Grundlagen für die Zusammenarbeit zu schaffen und allfällige Konflikte überlegt und sachgerecht anzugehen. Bei diesen Prozessen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Form und Umfang der Beratungen
Die Beratungen finden im Rahmen von persönlichen Gesprächen statt.
Der zeitliche Umfang
von Erstberatungen beschränkt sich auf einen Gesprächstermin von einer Stunde.
Die Dauer von
weitergehenden Beratungen richtet sich nach den Bedürfnissen der Klienten und der Komplexität der Angelegenheit.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass ich ausschliesslich beratend tätig bin, Klientinnen und Klienten also nicht nach aussen vertrete. Ich unterstütze Sie jedoch gerne bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsvertretung, wenn Sie dies wünschen.
Honorar
Das Honorar für Erstberatungen beträgt Fr. 120.00 für eine Stunde. Es ist anlässlich der Beratungstermins
in bar zu bezahlen.
Das Honorar für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Beratungen beträgt Fr. 230.00 pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt in der Regel per Rechnung.
Es wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Zeitaufwand umfasst die Gesprächstermine und Dienstleistungen
ausserhalb von Gesprächen. Das können juristische Abklärungen, das Erstellen von Dokumenten und Berechnungen, Telefongespräche, E-Mail-Korrespondenz oder weitere Arbeiten sein. Sie dürfen
sich jederzeit nach dem voraussichtlichen oder bereits erbrachten Zeitaufwand erkundigen.
Bereitet Ihnen die Zahlung des vollen Honorars aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse Schwierigkeiten, so suchen Sie bitte zu Beginn der Beratung das Gespräch mit mir.